Wir entpolitisieren die Justiz
- 21. Juli
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Aktualisiert: 21. Juli
Gastkommentar im Falter.
Nach Jahrzehnten des Forderns liegt nun erstmals ein Gesetzesentwurf für eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft vor. Entgegen der in der letzten Woche von Heinz Mayer im Falter pauschal formulierten Kritik wäre diese so entpolitisiert wie in kaum einem anderen EU-Land. Und ihre Umsetzung ist dringender denn je.
Am 15. Juni 2021 wurde das Antikorruptionsvolksbegehren vorgestellt. Konkreter Anlass war das Ergebnis des Ibiza-Untersuchungsausschusses, ein unübersehbares Problem mit Korruption durch die Verflechtung von Politik, Verwaltung und Teilen der Medienlandschaft. Um dagegen eine unabhängige Kontrolle zu gewähren, forderte das von Heinz Mayer mitgestaltete Antikorruptionsvolksbegehren: „Die Staatsanwaltschaften sind vom Bundesministerium für
Justiz zu entkoppeln. Es ist eine politisch unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft […] zu schaffen.“
Tatsächlich hat schon die im Justizministerium eingerichtete Arbeitsgruppe diesbezüglich festgehalten, dass im Bestellprozess ein „demokratischer Legitimationszusammenhang“ bestehen muss. In einer Demokratie soll eben keine Staatsgewalt sich selbst überlassen werden. Heißt, eine andere Staatsgewalt muss in den Bestellprozess eingebunden werden.
Die Justiz-Arbeitsgruppe hätte hier die Exekutive gewählt. Konkret hätte die Justizministerin eine Person vorschlagen sollen – entweder auf Basis eines Dreiervorschlags einer Fachkommission oder auch eine gänzlich andere Person, solange sie ihre Entscheidung nur begründet. Das wäre der Inbegriff eines politischen Auswahlprozesses – hinter verschlossenen Türen könnte die Justizministerin wählen, wer Mitglied der Bundesstaatsanwaltschaft werden soll.
Im vorliegenden Entwurf ist das nicht möglich. Eine unabhängige Fachkommission entscheidet, wer Mitglied der Bundesstaatsanwaltschaft werden soll. Zentral ist, dass die Entscheidung mit Zweidrittelmehrheit erfolgt, eine Wahl gegen den Willen der Vertreterinnen und Vertreter der Justiz ist nicht möglich.
Wählbar sind nur Personen mit zehnjähriger strafrechtlicher Erfahrung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die von Heinz Mayer zitierten „Quereinsteiger“ können gar nicht vorgeschlagen werden.
Die Rolle des Parlaments ist im Bestellprozess auf ein Minimum reduziert – auf die Bestätigung des Vorschlags der Kommission. Und selbst wenn das Parlament die Auswahl nicht bestätigt, ist wieder die Kommission am Zug. Diese kann einen neuen Vorschlag machen, wobei es ihr auch freisteht, auf ihrer Entscheidung zu beharren. Auch bei Verzögerungen oder Blockaden bleibt die Bundesstaatsanwaltschaft immer arbeitsfähig. Die amtierenden Mitglieder werden bis zu einer neuen Bestellung verlängert, anderweitig übernehmen die Ersatzmitglieder. Eine Auswahl kann das Parlament niemals treffen, es kann immer nur über Kommissionsvorschläge entscheiden. Und das immer unter Einbindung der Opposition und unter kritischem Blick der Öffentlichkeit, nicht hinter verschlossenen Türen.
Der vorgeschlagene Bestellprozess ist damit so unpolitisch wie in kaum einem anderen EU-Land. Tatsächlich wählt etwa in Dänemark, Finnland, Zypern, Deutschland, Griechenland, Malta, Polen, Portugal, Kroatien, Ungarn, Litauen, der Slowakei sowie der Schweiz entweder der Justizminister oder das Parlament die Bundesstaatsanwaltschaft – und zwar gänzlich ohne Fachkommission.
Wer bereits aufgrund der oben skizzierten Minimaleinbindung des Parlaments den Entwurf als parteipolitisch und gescheitert bezeichnet, muss diese Conclusio auf nahezu alle EU-Staaten ausweiten. Und muss auch ehrlich sagen: Eine Bundesstaatsanwaltschaft, die vom Parlament völlig entkoppelt ist, wird es schlicht nicht geben. Die Mehrheit dafür gibt es nicht. Stattdessen bliebe der Status quo.
Das hielte ich für fatal. Unser Rechtsstaat darf nicht nur für gute Zeiten geschaffen sein, sondern muss auch unsicheren und illiberalen Zeiten standhalten. Nur weil die Justizminister der jüngeren Vergangenheit ihr Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften nicht politisch genutzt haben, heißt das nicht, dass das in Zukunft nie passieren wird.
Wichtig ist dann, dass die Bundesstaatsanwaltschaft auch tatsächlich unabhängig, weisungsfrei und ohne politische Einflussnahme arbeiten kann. Daher sind die Kontrollrechte des Parlaments stark eingeschränkt: kein Misstrauensvotum, keine Zitation zu Nationalratssitzungen und – wie bisher – auch keine Kontrolle laufender Verfahren. Lediglich einmal im Halbjahr kann der Vorsitzende der Bundesstaatsanwaltschaft in den Justizausschuss zitiert werden, um aktuelle rechtspolitische Themen zu behandeln. Gebunden sind die Mitglieder der Bundesstaatsanwaltschaft lediglich an die Gesetze.
Die Bundesstaatsanwaltschaft wird ein ganz erheblicher Fortschritt für unseren Rechtsstaat. Die laufende neunwöchige Begutachtung soll genutzt werden, um alle Aspekte kritisch zu beleuchten. Undifferenzierte Pauschalkritik aber spielt jenen in die Hände, die weiterhin die Politik an der Spitze der Staatsanwaltschaften wollen.



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