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Wohnpolitik abseits ideologischer Grabenkämpfe

Aktualisiert: 19. März

Während die Bevölkerung wächst, wird Wohnraum knapper und teurer. 


Steigende Baukosten, hohe Grundstückspreise und eine zunehmende Regulierungsdichte erschweren es, ausreichend neue Wohnungen und Immobilien zu schaffen. In der Folge sinkt die Baubereitschaft, wie aus den Zahlen der Baubewilligung hervorgeht, die so niedrig sind wie lange nicht mehr.


Die Konsequenz: Die Mietpreise steigen schneller als das Einkommen und der Traum von den eigenen vier Wänden aus eigener Kraft ist immer schwerer realisierbar.


Dazu kommt, dass kaum eine Branche so einen gewaltigen Einfluss auf die heimische Wirtschaft hat wie die Baubranche. Zig Klein- und Mittelunternehmen, wie auch große Baufirmen, und unzählige Jobs sind vom Bauwesen in Österreich abhängig.


Wichtigste Leitlinie einer funktionierenden Wohnpolitik muss also sein, Neubau sowie Sanierungen wirtschaftlich attraktiv zu machen, um ein leistbares, qualitatives und verfügbares Angebot am Wohnmarkt zu schaffen.


Was das fürs Regierungsprogramm heißt

In den Verhandlungen waren mir daher folgende Punkte besonders wichtig:


  • Wir erleichtern und vergünstigen den Neubau und Sanierungen, indem wir bürokratische Hürden auf Bundesebene wie auch im Zusammenspiel mit den Ländern abbauen und Normen auf ihre Schutzzwecke fokussieren. 

  • Wir mobilisieren den Bestand und machen Sanierungen im Altbau wirtschaftlich attraktiv durch eine Ökologisierung der Richtwertmieten. Investitionen im Altbau müssen sich auch wirtschaftlich lohnen. 

  • Wir forcieren smarten Neubau und Sanierungen durch eine transparente und treffsichere Ausgestaltung von Förderungen, bei der wir Doppelgleisigkeiten beseitigen und Förderanfragen durch einen One-Stop-Shop erleichtern. 

  • Wir erleichtern jungen Menschen den Kauf des ersten Eigenheims, indem Mietkaufmodelle für Genossenschaftswohnungen ausgebaut und flexibilisiert werden und, sobald budgetär möglich, die Grunderwerbsteuer sowie die staatlichen Nebengebühren beim Kauf des ersten Eigenheims gestrichen werden. 


Die genannten Punkte skizzieren nur grob, wo die Bundesregierung ansetzen wird, um die Baukonjunktur anzukurbeln und Wohnen wieder leistbarer zu machen. Unser Ziel ist es, nachhaltige Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl den Wohnungsmarkt beleben als auch langfristig für mehr Angebot und Leistbarkeit sorgen.


Der Elefant im Raum: Mietpreisbremse 

Beim informierten Leser möge sich jetzt die Frage aufdrängen, wie diese Problemanalyse und Maßnahmen mit der beschlossenen Aussetzung der Inflationsanpassung im Altbau sowie im gemeinnützigen Wohnbau zusammengeht. Die kurze Antwort: gar nicht.


Die ehrliche Analyse ist, die Aussetzung der Inflationsanpassung kommt einzig bereits privilegierten Mietern zugute, während den Vermietern im Altbau weiterhin die Mittel und Anreize für nötige thermische Sanierungen genommen werden. Im Sinne des Großen Ganzen ist dies nicht. Anstatt hier aber auf völlig wirkungslose Frontalopposition zu setzen (die Maßnahme wurde im Nationalrat immerhin einstimmig beschlossen), war uns umso wichtiger, eine Ökologisierung der Richtwertmieten ins Programm zu verhandeln, um so Sanierungen im Altbau wirtschaftlich attraktiver zu machen.


Und zur Klarstellung: Nein, im freien Markt wird es keine solche Mietpreisbremse geben. Im Gegenteil.


Rechtssicherheit bei der Wertsicherung 

Aufgrund eines OGH-Urteils (2 Ob 36/23t) herrscht massive Unsicherheit in der Bau- und Immobilienbranche, die stark den freien Markt betrifft. Der OGH entschied, dass eine standardmäßig verwendete Wertsicherungsklausel auf Basis des Verbraucherpreisindexes für Konsumenten gröblich benachteiligend und sohin ungültig sei. Mit der Konsequenz, dass Vermieter und Investoren rückwirkend potenziellen Rückforderungsansprüchen aller Mietzinserhöhungen von Mietern entgegensehen und ihnen in die Zukunft blickend die benötigte Planungssicherheit fehlt. Eine Katastrophe für die Bauwirtschaft und Immobilienwirtschaft, durch die Bauaktivitäten weiter einzubrechen drohen.  


Als Bundesregierung implementieren wir daher eine gesetzliche Wertsicherung, um Planungssicherheit für die Zukunft zu garantieren und Rückforderungsansprüche zu begrenzen. 

 
 
 

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