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KW 5 | Der Tatortleitfaden

Aktualisiert: vor 9 Stunden

Diese Woche stand der Pilnacek-Untersuchungsausschuss erneut im Zeichen zahlreicher offener Fragen. Geladen waren zwei Kriminalbeamte, die Gemeindeärztin, die Christian Pilnacek für tot erklärt hat, sowie eine Kremser Staatsanwältin.


Bei den Ermittlungen vor Ort ergaben sich klare Abweichungen vom Tatortleitfaden – der gesetzlichen Richtlinie für Tatortarbeit. Drei große Themen waren dabei:


  • Die vorgesehene Messung der Wassertemperatur, für die die Ermittler aber nicht einmal das notwendige Thermometer dabei hatten.


  • Die vorgesehene kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, für die die Ermittler der Ärztin weder Anweisungen noch das notwendige Formular für Befund und Gutachten angeboten haben. Mit hatte dieses Formular außerdem ebenso keiner der Ermittler.


  • Die vorgesehene Erfassung aller am Fundort anwesender Personen. Tatsächlich waren diese im Tatbericht nur vereinzelt vermerkt.


Auch rund um die Obduktion haben sich Unklarheiten ergeben. Die Gemeindeärztin hat geschildert, dass es vor Ort Meinungsverschiedenheiten zwischen ihr und den Kriminalbeamten gegeben habe, ob eine Obduktion durchgeführt werden soll. Tatsache ist: Die Obduktion erfolgte erst sechs Tage nach dem Auffinden des Leichnams.


Der für uns zentrale Punkt bleibt aber das Mobiltelefon von Christian Pilnacek. Dieses wurde ja bereits am Todestag von der Polizei an seine Witwe übergeben, die es vernichtet haben soll. Die entscheidende Frage lautet: Warum wurde dieses Handy nicht sichergestellt und verwahrt? Ein zentrales Beweismittel kann dadurch jedenfalls nicht mehr ausgewertet werden.


Besonders brisant ist dabei, dass sowohl die Staatsanwaltschaft Krems als auch die Fachaufsicht im Justizministerium übereinstimmend festgehalten haben, dass eine Sicherstellung des Handys rechtlich zulässig gewesen wäre.


Wir NEOS werden jedenfalls im Untersuchungsausschuss unseren Beitrag zur vollständigen Aufklärung weiterhin konsequent leisten. Unabhängig, lösungsorientiert und mit einer klaren Haltung: Der Rechtsstaat muss für alle gelten – ohne Ausnahme.

 
 
 

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